Meldepflichtige Krankheiten

Die Realschule Aschheim ist eine Gemeinschaftseinrichtung, da bei uns viele Kinder und Jugendliche auf engem Raum zusammen kommen.

Das Infektionsschutzgesetzt hält daher eine Reihe von Regelungen bereit, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals dienen.

  • Bitte melden Sie uns auf jeden Fall auch unverzüglich

    schwangerschaftsrelevante Infektionskrankheiten wie z. B.

    • Ringelröteln,
    • Enteroviren (Hand-Mund-Fuß)

    aber auch

    • Norovirus
    • Rotavirus
    • Influenza (Virusgrippe)
    • Coronavirus SARS-CoV-2
    • Keuchhusten
    • Scharlach
    • Hepatits A
  • Gespräch mit dem Hausarzt

    Weisen Sie bei einem möglichen Erkrankungsfall innerhalb der Familie Ihren behandelnden Arzt auch immer darauf hin, dass Ihr Kind eine Schule (Gemeinschaftseinrichtung) besucht!

  • Kontakt mit dem Gesundheitsamt

    Bei Unklarheiten können Sie auch Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises München aufnehmen.

Der Schulbesuch ist natürlich wichtig und krankheitsbedingte Fehlzeiten sollten sich nicht häufen!

Bei ernsthaften Erkrankungen müssen die Kinder und Jugendlichen aber natürlich zu Hause bleiben!

Das Krankmelden während des Schultags und Abholen-Lassen bzw. Nach-Hause-Gehen sollte es nur in absoluten Ausnahmefällen geben!